Energieberatung - Luftdichtheit
Vorschrift und Stand der Technik
Luftdichtheit und Blower Door-Messung im Baurecht. Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdicht- heit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach voraus- gesetzt; es gibt das Recht auf ein luftdichtes Gebäude.
Bei allen zu errichtenden und modernisierten Gebäuden müssen die Anforderungen an die Luftdichtheit eingehalten werden.
Die Energieeinsparverordnung EnEV honoriert die Durchführung der Blower Door- Messung: werden die Grenzwerte eingehalten, darf ein reduzierter Luftwechsel angesetzt werden. Für Gebäude, die im Energiebedarfsausweis nach §13 EnEV einen Dichtheitsnachweis fordern, ist eine Blower Door-Zertifizierung nach DIN EN1328 Verfahren A vorgeschrieben. Eine luftdichte Gebäudehülle mit der nachgewiesenen Qualität der Ausführung ist die günstigste Maßnahme zur Erzielung eines niedrigeren Energiebedarfs.





